HOME

FIRMA

ANGEBOT

FLUGSCHULE

PILOT ZONE

MEDIEN

GÄSTEBUCH

KONTAKT


 

- Schnupperflug

 

- Privatpilot PPL(H)

 

- Berufspilot CPL(H)

 

- Umschulungen

 

- Gebirgsausbildung MOU

 

- Nachtflugausbildung NIT

 

- Aerial Work ECS

 

- Vercharterung

 

- Flugsimulator

 
 

Berufshelikopterpilot CPL (H):

 
Voraussetzung:
- Mindestalter: 20 Jahre
- Arztattest eines Vertrauensarztes des BAZL für die körperliche Tauglichkeit
- Besitz der Privathelikopterpilotlizenz
 

Die praktische Ausbildung umfasst:

150 Helikopterstunden bzw. bei Einhaltung eines vom BAZL genehmigten Lehrganges beträgt die erforderliche Flugzeit nur 100 Stunden (inklusive die 40 Stunden aus der Privatpilotenausbildung).
In der Regel erfolgt die praktische Ausbildung mit:
- 35 Flugstunden Schweizer Hughes 300 C

- 20 Flugstunden Jet Ranger III
- 5 Flugstunden Flugsimulator ELITE
 
In der oben erwähnten Flugzeit müssen in jedem Fall enthalten sein:
- 35 Flugstunden als verantwortlicher Pilot
- 10 Stunden Überlandflug als verantwortlicher Pilot
- 10 Stunden Ausbildung im Instrumentenflug
 
Die theoretische Ausbildung umfasst:
- 10 LR Luftrecht
- 20 FK Allg. Hubschrauberkenntnisse
- 30 FL Flugleistung und Flugplanung
- 40 ML Menschliches Leistungsvermögen
- 50 ME Meteo
- 60 NA Navigation
- 60 FNA Funknavigation
- 70 BV Betriebsverfahren
- 80 GF Grundlagen des Fluges
- 85 JR Jet Ranger Grundkursinstruktion
- 90 RT Radiotelefonie
 
(Gerne verweisen wir Sie auf unsere verschiedenen Theoriekursprogramme)
Prüfung:
Schriftliche Prüfung nach erfolgreich bestandener, internen Vorprüfung. Praktischer Prüfungsflug mit einem BAZL-Experten.
Kosten:
Ausbildungskosten - Preis auf Anfrage
(Gerne erteilen wir Ihnen zu den Kosten weitere Detailinformationen. Für die Abnahme von Stundenpaketen gewähren wir Ihnen interessante Rabatte.)
Der lizenzierte Berufshelikopterpilot ist berechtigt:
- die Rechte eines Privat-Hubschrauberpiloten auszuüben.
- im gewerbsmässigen Luftverkehr die Funktion eines verantwortlichen oder zweiten Piloten auszuüben.
- innerhalb der Schweiz mit entsprechender Genehmigung des BAZL Aussenlandungen unter 1100 m ü.M. durchzuführen.
 
- gewerbsmässige Landungen im Gebirge auszuführen, sofern er die erweiterte Ausbildung für Gebirgslandungen erfolgreich absolviert hat.
 
- Arbeitsflüge nach entsprechender Einführung nach BAZL–Programm durchzuführen.
Besonderes: Wir erteilen unseren Berufspiloten die Gelegenheit, ihrer Eignung und Erfahrung entsprechend gewerbsmässige Flüge durchzuführen.

Preisänderungen vorbehalten

Flugplatz St. Gallen - Dorfstrasse 1, CH-9423 Altenrhein, Tel. +41 (0)71 855 70 10

Copyright © by Helikopter-Service Triet AG. All rights reserved.