Gebirgsausbildung MOU(H): |
Die
Ausbildung zum Gebirgsflug mit Hubschraubern wird nach den
Richtlinien des Bundesamt für Zivilluftfahrt absolviert und
umfasst: |
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Mindestens 150 Anflüge mit
Landung auf mindestens 20 verschiedenen Gebirgslandeplätzen, davon
mindestens 50 Anflüge mit Landung auf mind. 10 verschiedenen
Gebirgslandeplätzen über 2'700 m.ü.M. sowie Theorieunterricht. |
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- ca. 10 Flugstunden mit
Schweizer Hughes 300 |
- ca. 10 Flugstunden mit Jet
Ranger III |
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Für
den Erwerb der Erweiterung für Landungen im Gebirge muss der
Bewerber wenigstens 100 Flugstunden auf Hubschraubern nachweisen. |
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Die praktische Prüfung
umfasst mind. 2 Landungen in Höhenlagen von 1100 – 2000 m.ü.M. und 3
Landungen über 2000 m/M, wovon eine Landung über 2700 m.ü.M. enthalten
sein muss. |
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Mit der Erweiterung für
Landungen im Gebirge ist der Pilot berechtigt: |
- nichtgewerbsmässige
Landungen im Gebirge auszuführen. |
- Passagiere mitzuführen,
wenn er in den letzten 12 Monaten wenigstens 50 Anflüge mit Landungen
im Gebirge oder einen
Kontrollflug mit einem vom Bundesamt für Zivilluftfahrt bezeichneten
Hubschrauberfluglehrer an Bord ausgeführt hat. |
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Kosten Ausbildung für die
Erweiterung: Landungen im Gebirge -
Preis auf Anfrage |
Preisänderungen vorbehalten |
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